Fremdsperre
Eine Fremdsperre ist eine Spielersperre, die nicht von der betroffenen Person selbst, sondern von einer dritten Person oder zuständigen Stelle angeregt oder beantragt wird. Das können zum Beispiel Angehörige, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Glücksspielanbieter sein.
Eine Fremdsperre kommt infrage, wenn konkrete Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel Kontrollverlust, Überschuldung, offene finanzielle Verpflichtungen oder Spieleinsätze, die nicht zum Einkommen oder Vermögen passen.
In Deutschland werden Spielersperren im bundesweiten OASIS-Spielersperrsystem erfasst. Anbieter mit OASIS-Anschluss müssen vor der Teilnahme am Glücksspiel prüfen, ob eine Person gesperrt ist. Ist eine Sperre in OASIS eingetragen, ist die Teilnahme am Glücksspiel bei Jollie und anderen angeschlossenen legalen Glücksspielanbietern in Deutschland nicht möglich.
Bei einer Selbstsperre beantragst du die Spielersperre selbst. Eine Fremdsperre wird dagegen von einer dritten Person oder Stelle angeregt oder beantragt, wenn Hinweise auf problematisches Spielverhalten vorliegen.
Beide Sperrarten dienen dem Spielerschutz. Sie sollen dabei helfen, betroffene Personen wirksam vom Glücksspiel auszuschließen und vor weiteren Belastungen zu schützen.
Wenn du dir Sorgen um das Spielverhalten einer nahestehenden Person machst, kannst du eine Fremdsperre anregen oder beantragen. Zuständig für das OASIS-Spielersperrsystem ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Für eine Fremdsperre müssen in der Regel Angaben zur antragstellenden Person und zur betroffenen Person gemacht werden. Außerdem muss ein Sperrgrund angegeben und durch geeignete Nachweise belegt werden. Dazu können Hinweise auf Spielsuchtgefährdung, erhebliche finanzielle Schwierigkeiten oder auffälliges Spielverhalten gehören.
Vor Eintragung einer Fremdsperre erhält die betroffene Person grundsätzlich die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das Verfahren und die benötigten Unterlagen sollten direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt geprüft werden.
Der Antrag auf Fremdsperre wird direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Die zuständige Behörde stellt Informationen und Antragsmöglichkeiten zum OASIS-Spielersperrsystem bereit.
Bitte wende dich für die Beantragung, die erforderlichen Unterlagen und den aktuellen Ablauf direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt. Jollie kann keine Fremdsperre für Angehörige ersetzen und trifft keine eigene Entscheidung über die Eintragung einer behördlichen OASIS-Sperre.
Den Online-Antrag zur Fremdsperre findest du hier:
Antrag auf Eintragung einer Fremdsperre in OASIS
Eine Fremdsperre gilt grundsätzlich mindestens für 12 Monate. Sie endet nicht automatisch. Eine Aufhebung kann erst nach Ablauf der Mindestdauer beantragt werden und muss von der gesperrten Person selbst schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Solange die Sperre in OASIS eingetragen ist, ist eine Teilnahme am Glücksspiel bei Jollie und anderen angeschlossenen legalen Glücksspielanbietern in Deutschland nicht möglich.
Wenn du dir Sorgen um dein eigenes Spielverhalten oder das Spielverhalten einer nahestehenden Person machst, ist frühzeitige Unterstützung wichtig. Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten findest du über offizielle Informationsangebote der zuständigen Behörden und Suchtberatungsstellen in Deutschland.
Glücksspiel ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Spiele verantwortungsvoll und nutze verfügbare Schutzmöglichkeiten wie Limits, Pausen oder Sperren, wenn du merkst, dass Glücksspiel zu einer Belastung wird.